In der Insolvenz selbständig bleiben

In der Insolvenz selbständig bleiben

Aktueller BGH Beschluss: Selbständige Schuldner müssen im laufenden Insolvenzverfahren keine angestellte Tätigkeit aufnehmen. Auch nicht, wenn keine pfändbaren Einkünfte erzielt werden. Entgegen der bislang herrschenden Auffassung bei Insolvenzverwaltern und Gerichten hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell festgestellt, dass ein selbständig tätiger Schuldner auch dann nicht gezwungen ist eine angestellte Tätigkeit aufzunehmen, wenn sein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Von dieser höchstrichterlichen Entscheidung können alle Schuldner profitieren, denen während eines laufenden Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter vorgehalten wird, dass sie statt der Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit eine angestellte Tätigkeit annehmen müssten.

In der Insolvenz selbständig bleiben

In der Insolvenz selbständig bleiben

Im Vorliegenden Fall übte der Schuldner seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine selbständige Tätigkeit als Handelsvertreter aus. Der Insolvenzverwalter hatte die Tätigkeit freigegeben. Der Schuldner erzielte hieraus Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Der Insolvenzverwalter informierte den Handelsvertreter darüber, dass er verpflichtet sei, die Gläubiger so zu stellen, als ob er eine angemessene unselbständige Tätigkeit ausüben würde. Er bezog sich auf § 295 Abs. 2 InsO. Auskünfte über das im Rahmen einer angemessenen unselbständigen Tätigkeit erzielbare Einkommen hat der Schuldner dem Insolvenzverwalter nicht erteilt.

Innerhalb des Schlussberichts wollte der Insolvenzverwalter dem Schuldner keine Restschuldbefreiung wegen Verstosses gegen die insolvenzrechtliche Mitwirkungspflicht erteilen. Begründet wurde diese Maßnahme durch den Insolvenzverwalter damit, dass der Handelsvertreter als ausgebildeter Industriemechaniker innerhalb einer angestellten Tätigkeit ein höheres Einkommen hätte erzielen können. Hierzu hätte der Schuldner jedoch keine Nachweise erbracht.

Auf Antrag mehrerer Gläubiger wurde dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung versagt. Begründet wurde dies mit Hinweis auf den Schlussbericht des Insolvenzverwalters und die darin festgehaltene angebliche Verletzung seiner Mitwirkungspflichten. Konkret hat das Gericht dem Schuldner vorgeworfen, dass er keine hinreichenden Angaben zu den von ihm erzielbaren fiktiven Einkünften aus einem angemessenen angestellten Arbeitsverhältnis gemacht habe.

Der Schuldner legte hiergegen Beschwerde ein, welche zunächst vom Landgericht Stade (Beschluss vom 18.02.10, 7 T 219/09) zurückgewiesen wurde. Der Bundesgerichtshof hat der Rechtsbeschwerde des Schuldners daraufhin stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück verwiesen.

Die Leitsätze des BGH lauten:

1) Der eine Restschuldbefreiung anstrebende Schuldner ist bei mangelndem wirtschaftlichem Erfolg seiner freigegebenen selbstständigen Tätigkeit vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet, ein abhängiges Dienstverhältnis (Anstellung) einzugehen.

2) Der Schuldner hat umfassend über seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit Auskunft zu geben, wenn er geltend macht, im Hinblick auf mangelnde Erträge keine oder wesentlich niedrigere Beträge, wie nach dem fiktiven Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO geboten ist, an die Insolvenzmasse abführen zu können.
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AKTUELL – auch in der Insolvenz darf man selbständig bleiben

Begründet wurde die Entscheidung durch den BGH wie folgt:

Die Grundsätze, wonach der Schuldner die sich aus einer angemessenen, fiktiven Anstellung ergebenden pfändbaren Einkünfte an den Treuhänder abführen muss, gelten ausdrücklich nur für die Laufzeit der Abtretungserklärung. Also nur für den Zeitraum der Wohlverhaltensphase.

Vorliegend war das Insolvenzverfahren aber nicht aufgehoben worden, so dass die Regelung ausschließlich über den Hinweis in § 35 Abs. 2 InsO zur Anwendung kommen kann. Danach gilt § 295 Abs. II InsO „entsprechend”, wenn die selbständige Tätigkeit des Schuldners im laufenden Insolvenzverfahren freigegeben worden ist. Aufgrund des systematischen Unterschiedes zwischen dem Insolvenzverfahren und der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode, können laut BGH die zu § 295 Abs. II InsO entwickelten Grundsätze nicht unmittelbar auf den Anwendungsbereich des § 35 InsO übertragen werden.

Eine Verpflichtung des Schuldners im Insolvenzverfahren anstelle der freigegebenen selbständigen Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen, gäbe es somit nicht. Dies folge auch daraus, dass der Schuldner innerhalb des Insolvenzverfahrens, anders als während der Wohlverhaltensperiode, nicht einmal dazu verpflichtet sei, überhaupt einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Im Ergebnis hat der BGH für den konkreten Fall festgestellt: „Der Schuldner muss nur dann etwas abführen, wenn er tatsächlich Gewinn aus seiner selbständigen Tätigkeit erzielt hat. Die Abführungspflicht ist aber der Höhe nach beschränkt gemäß dem Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO.”

(BGH-Beschluss vom 13.6.2013 – IX ZB 38/10)

Sicherlich sollte jeder bemüht sein, seine Verbindlichkeiten ordentlich zu tilgen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist aber trotzdem zu begrüßen, da auch Selbständige mit wirtschaftlichen Problemen die Rechtssicherheit haben, dass sie ihre selbständige Tätigkeit weiterführen dürfen und nicht zwangsweise ein Angestelltenverhältnis eingehen müssen.

Eine Bank geht neue Wege

Eine Bank geht neue Wege

So läuft das heute mit dem Banking. Das Bankkonto soll nicht nur für herkömmliche Überweisungen dienen und den Kontostand anzeigen, sondern „all das bieten, was man für den eigenen zunehmend digitalen Lebensstil braucht“. Konkret geht es vor allem um das einfache und schnelle Banking von unterwegs über das Smartphone und vom PC.

Niedrige Gebühren, sofortige Wertgutschrift und einfaches Handling bei hoher Sicherheit ist die Devise. Bis dato ist es so, dass ein immer größerer Teil der Bevölkerung die eigene Bank hier längst ausgesperrt hat und mit alternativen Online-Bezahlsystemen wie PayPal arbeitet, erst recht wenn es um Geldverkehr mit dem Ausland geht.

Das liegt daran, dass die herkömmlichen Banken technologisch nicht in der Lage sind, entsprechende Lösungen anzubieten.

Eine Bank geht neue Wege

Genau hier setzt Fidor an mit dem Ziel, Bezahlvorgänge jeder Art wieder in die Bank zu integrieren. Geldtransaktionen finden in Echtzeit statt. Wenn Sie ihrem Freund oder ihrer Freundin Geld leihen möchten oder einfach einen Deal machen, wird das Geld sofort auf dessen Konto gut geschrieben. Sie können das Geld über das Handy verschicken. Haben Sie seine Kontonummer nicht zur Hand genügt auch die Handynummer, die E-Mail-Adresse oder sogar der Twitter-Account.

Fidor geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet einen so genannten Geld-Notruf an. Wer kurzfristig nicht liquide ist, aber zum Beispiel am Flughafen schnell Geld braucht, kann sich sofort von seiner Bank 100 Euro auf seine Fidor Smart MasterCard gutschreiben lassen – für einen Zeitraum von einem Monat und gegen ein Gebühr von sechs Euro.

Der Clou dabei: Wenn Sie das Geld nicht innerhalb des Monats zurückbezahlen können, können Sie den Betrag digital abarbeiten, in dem Sie aktiv in der Fidor-Community mitarbeiten und das entsprechende Bonusprogramm nutzen. Dazu weiter unten mehr.

MasterCard: Fidor bietet künftig mit der Fidor Smart Prepaid Mastercard eine Mischung aus EC-Karte und Kreditkarte absolut kostenlos an. Auf der Karte ist genau der Betrag verfügbar, den sie auf dem Konto haben.

Brauchen Sie einen Kredit können Sie in wenigen Schritten einen Direktkredit beantragen – und erhalten innerhalb von 30 Sekunden eine Zusage, ob der Kredit genehmigt wird oder nicht. Es gibt einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit und die Auszahlung erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen.

Alternativ können Sie mit einem LV-Sofortkredit Ihre Lebensversicherung zu attraktiven Konditionen beleihen (aktuell z.B. 12 Monate Laufzeit mit einem effektiven Jahreszins von 4,39%) und erhalten dabei bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufwerts, während der Branchenschnitt nur bei 70 bis 90 Prozent liegt.

Oder Sie stellen sich einen individuellen Wunschkredit zusammen, mit individueller Tilgungsrate und –zeit sowie einer möglichen Zahlungspause.

Dem Community-Gedanken und dem Leitsatz „Banking mit Freunden“ entsprechend bietet Fidor auch so genannte P2P-Kredite an, in dessen Rahmen Sie sich von anderen Personen Geld leihen oder anderen Person Kredite gewähren können. Hierfür arbeitet Fidor mit dem Online-Marktplatz smava zusammen.

Der große Vorteil dabei: Sie sparen sich die hohen Dispozinsen, die bei ihrer Bank fällig werden, wenn Sie das Girokonto überziehen. Viele lokale Banken langen hier mit unverschämt hohen Zinsen zu, was wiederum vielen Kunden gar nicht bewusst ist. Der Link zu einem entsprechenden Artikel aus „Zeit Online“: http://www.zeit.de/2013/24/dispo-zinsen-wucher

Auf Grund der Einfachheit und Beliebtheit bei Kunden will Fidor künftig auch die Möglichkeit des Dispokredits gewähren, allerdings zu deutlich besseren Konditionen als herkömmliche Banken. Der Kreditzins wird dabei nicht automatisch festgelegt werden, sondern kann von den Kunden beeinflusst werden, in dem diese über soziale Plattformen wie Facebook Werbung für das Angebot bzw. das Produkt machen. Diese Vorgehensweise wurde beim Guthabenzins für das FidorPay-Konto (das künftig zum Fidor Smart Konto wird, siehe oben) bereits erfolgreich praktiziert.

Eine Bank geht neue Wege - Fidor

Das Facebook-Like-Konto

Bei Fidor ist die herkömmliche Trennung zwischen Giro- und Tagesgeldkonto aufgehoben. Während die Girokonto-Guthabenzinsen bei herkömmlichen Banken nur knapp über dem Nullpunkt angesiedelt sind, bietet das FidorPay-Konto inzwischen sehr faire 1,2 Prozent per anno. Diese 1,2 Prozent haben sich die Fidor-Kunden quasi selbst erarbeitet, in dem sie das FidorPay-Konto bei Facebook geliked – und so bekannt gemacht haben.

Daraus resultierte sich eine Win-Win-Situation: Höhere Zinsen für die Kunden, mehr Kunden für Fidor – und das ohne Marketingkosten. Virales Marketing nennt sich das. Der Erfolg war riesig: Alleine in 2012 haben sich 75.000 neue Interessenten bei Fidor registriert. Auch die Umwandlungsquote in „echte“ (= voll legitimierte Kunden) war mit mehr als zehn Prozent ungewöhnlich hoch.

In Kürze startet nun eine ähnliche Aktion mit dem Dispo-Like-Zins. Die Idee ist die gleiche, mit dem Unterschied natürlich, dass mit steigender Zahl an Facebook-Likes der Dispozins immer niedriger wird.

Starke Community

Einzigartig ist die Fidor-Community. Hier sind inzwischen fast 6.000 Berater registriert, die ihnen kostenlos im Forum antworten, wenn Sie eine Frage zu Finanzdingen haben und in der Community angemeldet sind. Die Antworten wiederum werden von der Community selbst bewertet. Grundgedanke ist auch hier die Idee: Kunden beraten Kunden.

Die Berater mit den besten Bewertungen tauchen in einer Top 10-Berater-Liste auf und können so Werbung in eigener Sache machen. Auch Fidor selbst honoriert besondere aktive Berater. So können Sie ihr Finanzwissen in bare Münze umwandeln.

Was bietet Fidor noch?

Mit einem Sparbrief können Sie einfach sparen und dabei für eine Laufzeit von drei bis 36 Monaten bis zu zwei Prozent Zinsen per anno erhalten.

Sie trauen dem Euro nicht? Mit dem Fidor-Fremdwährungskonto können Sie täglich bis zu zehn Fremdwährungen kaufen, tauschen und versenden.

Sie wollen schon lange in Edelmetalle investieren, scheuen aber den damit verbundenen Aufwand und die hohen Kosten? Bei Fidor können Sie ab einem Euro per Mausklick in Gold, Silber und Co. investieren – und die Metalle sicher in der Schweiz verwahren lassen.

Dazu bietet Fidor eine Social Trading-App über die Sie die Transaktionen von anderen Tradern beobachten können und mit Kleinbeträgen selber investieren können, über Brokertainment, die Handelsplattform von Fidor.

Schließlich können Sie über die Crowdfunding- und Crowdinvesting-App von Fidor gemeinsam mit anderen Usern online kreative Projekte fördern, in zukunftsweisende Unternehmen investieren oder sogar regionalen Kommunen Geld leihen.

Und das alles von einem einzigen Konto aus.

Meiner Meinung nach derzeit eine der besten Banken überhaupt. Keine andere Bank bietet dermaßen viel Möglichkeiten. Bankkonten werden SCHUFAFREI eröffnet, was vielen Kunden, die hier Probleme haben, eine Möglichkeit bietet endlich ein eigenes Bankkonto zu haben. Und dazu noch ein Konto, mit dem sie mehr machen können, als mit jedem anderen Bankkonto, das mir persönlich bekannt ist.

Rundum eine Empfehlung.

Hier können Sie völlig kostenfrei ein Konto eröffnen: Fidor

Was sind Schulden?

Was sind Schulden?

Was sind Schulden genau?

Heute gilt, Geld, das ich zu zahlen habe ist negatives Guthaben, das Gegenteil von Ersparnissen.
Manche Menschen glauben, dass es ohne Geld keine Schulden geben würde.

Das ist allerdings völlig falsch.

Schulden gibt es schon viel länger als Geld. Nicht nur immaterielle Schulden (einen Gefallen schulden), oder Schuld im ethischen, moralischen oder religiösen Sinn, sondern auch Schulden, die ökonomisch betrachtet werden können.

Schauen wir uns also mal an, wie Schulden entstehen:
Hans gibt Fritz etwas, was er später wieder haben möchte, eventuell auch unter der Bedingung einer Gegenleistung. Dazu muss es kein Geld sein. Wenn ein Neandertaler sein Steinmesser für die Jagd verliehen hat, wollte er dafür u.U. ein Stück des erlegten Tieres haben.

Es geht aber auch in leicht abgewandelter Form, man gibt etwas her und erwartet, dass was später zurück kommt aber nicht notwendigerweise das Gleiche in Anzahl und Beschaffenheit.
So kann man vielleicht eines der elementarsten ökonomischen Schuldverhältnisse sehen, das zwischen Eltern und Kindern: Eltern geben für ihre Kinder viele Ressourcen, Gene, Energie und Baustoffe des eigenen Körpers, später Nahrung, Wohnung, Heizung, Strom und Ausbildung. Für all dies bekommen Eltern direkt keine wirtschaftliche Gegenleistung, sondern lediglich die Hoffnung auf eine Gegenleistung im Alter (Generationsvertrag) mit einer Rente und eventuell Pflege. Es ist also kein direkter Tausch, sondern ein Schuldverhältnis zwischen Eltern und Kindern. Aus der Sicht der Kinder sieht das so aus, sie bekommen jetzt etwas, wofür sie später etwas tun oder abgeben müssen, ohne eine direkte Gegenleistung zu bekommen. Also eine Abtragungsschuld.

Diese Art Schulden gibt es seit Anbeginn des Lebens, da sie nicht für Menschen spezifisch sind, sondern sich auf alle Lebewesen umsetzen lassen.

Demnach ist Geld keine Voraussetzung für Schulden.

1. Jedes der beschriebenen Schulverhältnisse trägt auch den Charakter einer Investition: Die Rückzahlung ist nicht sicher, aber verbunden mit der Hoffnung, dass mehr zurück fließt als man gegeben hat. Die Investition kann auch schief gehen, wenn die Kinder sich nicht für die Eltern in der Schuld sehen, oder früh sterben, bzw. die gezahlten Rentenbeiträge der Kinder vom Staat veruntreut wurden.

2. Diese Schuldverhältnisse haben auch Wertbewahrungscharakter: Ich habe jetzt etwas und handle so, dass ich in der Zukunft auch noch etwas davon habe. In der Zeit des Neandertalers waren Lebensmittel nicht gerade lange haltbar und die wenigen Werkzeuge mussten des öfteren erneuert werden. Dadurch, dass man in seine Kinder und deren Ausbildung investiert, hat man die Chance, Geld, Dinge und Pflege zur Verfügung zu haben, wenn man selbst aus Altersgründen nicht mehr in der Lage ist zu verdienen und für sich selbst zu sorgen. Das war früher bei unseren Vorfahren nicht anders. Der Wert der Dinge, die man als junger Mensch hat, wird durch dieses Schuldverältnis bewahrt. Das ist selbst dann noch sinnvoll, wenn die Investition größer war, als das was man zurück erhält, denn ohne diese Investition in die Kinder hätte man im Alter ja gar nichts.

Wir wir sehen, gibt es also auch Schulden, Investitionen und Zinsen ohne Geld.

In der heutigen Zeit haben Schulden nur einen völlig neuen Stellenwert eingenommen und neue Eigenschaften des Wirtschaftsystems hervorgebracht.

Was sind Schulden?

Investoren suchen

Investoren suchen

Investoren suchen um eine Idee zu verwirklichen

Sie sind zwar ziemlich pleite, haben aber eine geniale Idee?

Sie sind zwar pleite, haben aber eine geniale Idee

Nun eine Idee alleine reicht oft nicht aus. Meistens sind auch Investitionen notwendig, um die Idee umzusetzen, bzw. zu verbreiten. Auch bei der besten Idee wird Ihnen keine Bank helfen, wenn Sie kein Eigenkapital zur Verfügug haben. Eine Bank will in erster Linie Zahlen, am besten von schon länger laufenden Projekten. Für neue Projekte müssen Sie entweder selbst extrem finanziell potent sein, oder aber einen gewieften Steuerberater haben, der mit Ihnen einen nicht nur glaubwürdigen, sondern auch äußerlich perfekten Businessplan erstellt. Sie benötigen Marktforschungszahlen uvm.

Wie wäre es, wenn Sie sich einen privaten Investor suchen?

Klar, Sie kennen niemanden, der so etwas finanzieren könnte. Im Internet gibt es unzählige Plattformen, die alles mögliche versprechen, aber im Endeffekt nur eines wollen, nämlich Ihr Geld und dann möglichst noch den Abschluss von einer Versicherung. Wohltuende Ausnahmen sind hier Auxmoney und Smava – allerdings nur interessant für kleinere Vorhaben.

Wenn Ihre Idee richtig gut ist und das Vorhaben eine große Investition erfordert, wird es schon schwieriger.

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Konto und Kreditkarten

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Konto und Kreditkarten bei schlechter Schufa

Ihre Schufa weist schon jede Menge schlechte Einträge aus? Sie haben Insolvenz angemeldet?

Dann kennen Sie das Problem, ein Girokonto zu eröffnen und/oder eine Kreditkarte zu bekommen!

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Wirecard Bank - Das Prepaid Trio

Die Wirecardbank ist einer der wenigen Anbieter, die das möglich machen. Sie erhalten ein vollwertige Girokonto, bei dem Sie alles online abwickeln können und auf Wunsch die Kontoauszüge sogar per Post zugestellt bekommen.
Dazu gibt es 1 Visa Kreditkarten auf Prepaidbasis und eine EC-Karte. Von dem Onlinekonto können Sie jederzeit beliebige Beträge auf die Kreditkarten in Echtzeit überweisen und sind damit wieder unabhängig.

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Selbst die Kontoführungsgebühren halten sich in Grenzen. Bei schlechter Schufa werden Sie diesen Service genießen.

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Die Macht des Schuldners

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Die Macht des Schuldners – Schulden abbauen

Wenn Sie Schulden abbauen wollen, dann müssen Sie zunächst einmal eine völlig neue geistige Einstellung zu Ihren Schulden einnehmen. Das ist das A und O. Und das ist auch der wirklich andere, innovative Ansatz, mit dem der Ratgeber »Die Macht des Schuldners» Ihrem Problem zu Leibe rückt. Denn Schulden bekämpfen Sie nicht mit mehr Geld; Schulden abbauen können Sie nur mit a) dem richtigen Know-how und b) genügend Selbstbewusstsein. Einem Selbstbewusstsein, das aus einer meistens unbeachteten Macht gespeist werden kann — jener Macht, die Sie als Schuldner haben!

Diese private Insolvenz — wenn Sie jede Menge Schulden am Hals haben, klingt sie natürlich auf den ersten Blick ungeheuer verlockend: »Gerade mal» sechs Jahre Durststrecke — und schon sind Sie haben Sie die Schulden abbauen können. Aber mal davon abgesehen, dass ein erzwungenes, sechsjähriges Dasein am Rande des Existenzminimums alles andere als ein Zuckerschlecken ist, geht das Trauerspiel nach dem offiziellen Ende Ihrer privaten Insolvenz ja nochmals sechs Jahre lang weiter. Denn ungefähr so lange bleiben Ihnen Ihre negativen SCHUFA-Einträge erhalten. Also werden Sie auch in dieser Zeit Schwierigkeiten haben, einen Handyvertrag abschließen zu können, eine Kreditkarte zu bekommen oder überhaupt Finanzen auf Pump. Das alles erzählen Ihnen diese Befürworter einer Hopplahopp-Insolvenz natürlich nicht.

Obwohl Sie Schulden abbauen müssen, haben Sie ein Menschenrecht auf Lebensqualität. Dieses Recht wird Ihnen durch die private Insolvenz vorenthalten. Um es in Anspruch zu nehmen, müssen Sie schon selbst aktiv werden: Setzen Sie »Die Macht des Schuldners» für sich ein! Gehen Sie beim Schulden abbauen aktiv auf Ihre Gläubiger zu, und handeln Sie attraktive Vergleiche aus. Und vermeiden Sie um Gottes Willen die private Insolvenz!

Handeln ist der Schlüssel zu Ihrem Erfolg – »Die Macht des Schuldners« zeigt Ihnen, wie Sie richtig handeln

Ich selbst bin nicht als Supermann auf die Welt gekommen: Als ich anfangs von meinem Riesen-Schuldenberg stand, wäre ich fast verzweifelt. Natürlich habe ich beim Schulden abbauen auch mal mit dem Gedanken an private Insolvenz gespielt. Aber in einem für mich sehr aufschlussreichen Gespräch mit einem meiner Gläubiger traf mich die Erkenntnis wie ein Blitz: »Ich, der Schuldner, halte alle Fäden in der Hand. Der Gläubiger ist von mir abhängig — nicht umgekehrt. Ich habe alle Macht — die Macht des Schuldners!«

Setzen Sie dieselbe Macht beim Schulden abbauen für sich ein. Sie haben Sie nämlich auch. Folgen Sie einfach meinen leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anweisungen, und bauen Sie Ihre Schulden systematisch ab — zu einem Bruchteil der eigentlichen Summe und in bequemen Monatsraten. Dann ist eine private Insolvenz wirklich kein Thema mehr.

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Der Gläubiger Ko2

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